Informationen des BAG
Anweisung zur Isolation
COVID-19: Anweisungen zur Isolation
Was Sie tun müssen, wenn Sie an einer akuten Erkrankung leiden, welche
durch das neue Coronavirus verursacht sein kann
Gültig ab dem 25.06.2020
Sie haben Symptome einer akuten Atemwegsinfektion 1 und/oder einen plötzlich Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, welche durch das neue Coronavirus
(SARS-CoV-2) verursacht sein kann. Sie müssen sich unverzüglich zu Hause isolieren, damit Sie andere Personen nicht anstecken und sollen sich testen lassen.
Die Dauer der Isolation ist abhängig vom Testergebnis (siehe unter «Ende der Isolation zu Hause»).
Bei einem positiven Testergebnis wird sich zudem die zuständige kantonale Stelle bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen und Anweisungen geben.
Diese Anweisungen zeigen Ihnen, welche Vorsichtsmassnahmen Sie ergreifen müssen, um die Übertragung des Virus zu vermeiden. Sie finden alle nötigen Informationen über das neue Coronavirus unter www.bag.admin.ch/neues-coronavirus. Des Weiteren steht ein Erklärvideo zur Isolation unter www.bag-coronavirus.ch zur Verfügung.